Stromverbilligung

Die Generalversammlung der Genossenschaft Elektrizitätswerke Blatten hat am
10. Mai 2025 beschlossen, den Ansatz für die Stromverbilligung 2025 bei 35% zu belassen.

Beim Bergsturz am 28. Mai 2025 wurden zahlreiche Häuser und Betriebe verschüttet oder geflutet. Um den administrativen Aufwand für die Genossenschafter so gering wie möglich zu halten, hat die Verwaltung der Genossenschaft Elektrizitätswerke Blatten in der Verwaltungssitzung vom 15. Dezember 2025 beschlossen, den privaten Genossenschaftern die Stromrückerstattung für 2025 auf Basis der Stromrechnung 2024 zu gewähren. Diejenigen Genossenschafter, welche die Stromverbilligung 2024 ordentlich verlangt haben, müssen die Stromrechnung 2025 nicht einreichen.

Falls die Rückvergütung 2024 nicht verlangt wurde, reichen Sie bitte eine Kopie der Schlussrechnung 2024 der EVTL (1. + 2. Seite) per Post an EW Blatten, alte Talstrasse 1, 3916 Ferden oder per Mail an stromverbilligung@ew-blatten.ch ein.
Bei einer Änderung Ihrer Bankverbindung bitten wir um eine kurze Mitteilung Ihrerseits.

Die ausbezahlten Stormrückerstattungsbeiträge müssen versteuert werden. Bitte bewahren Sie das Schreiben über die Rückerstattung für die Stromrechnung 2025 für Ihre Steuererklärung 2026 auf.