Stromverbilligung

Die Generalversammlung der Genossenschaft Elektrizitätswerke Blatten hat am
1. Juni 2024 beschlossen, den Ansatz für die Stromverbilligung 2024 bei 35 % zu belassen.

Damit eine Rückvergütung erfolgen kann, benötigen wir eine Kopie der Schlussrechnung der EVTL (1. + 2. Seite).
Falls sich Ihre Bankverbindung geändert hat, bitten wir um eine kurze Mitteilung Ihrerseits.

Die Schlussrechnung der EVTL für die Rückerstattung kann per Post an EW Blatten, Faflerstrasse 36, 3919 Batten (Lötschen) oder per Mail an stromverbilligung@ew-blatten.ch eingereicht werden.

Die ausbezahlten Stormrückerstattungsbeiträge müssen versteuert werden. Bitte bewahren Sie das Schreiben über die Rückerstattung für die Stromrechnung 2023 für Ihre Steuererklärung 2024 auf.