Mitgliedschaft

Um Mitglied der Genossenschaft Elektrizitätswerke Blatten zu werden, müssen gemäss Statuten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Natürliche Personen mit Wohnsitz und Steuersitz in der gegenwärtigen Gemeinde Blatten.
  • Die Burger und Burgerinnen der gegenwärtigen Burgergemeinde Blatten als Eigentümer oder Mieter von: Wohnungen, Chalets, Alphütten, Wohnhäusern und Gewerbebetrieben sofern sich diese im Perimeter Blatten, Eisten, Ried, Weissenried, Telli, Fafler- und Gletscheralp befinden.               
  • Juristische Personen des privaten Rechts, inklusive Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit und öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Sitz in der Gemeinde Blatten als Eigentümer, Mieter oder Pächter von Wohnungen, Chalets, Wohnhäusern und Gewerbebetrieben sofern sich diese im Perimeter Blatten, Eisten, Ried, Weissenried, Telli-, Fafler- und Gletscheralp befinden.

Der Antrag in die Genossenschaft Elektrizitätswerke Blatten aufgenommen zu werden, hat schriftlich zu erfolgen. Die Generalversammlung entscheidet über den Antrag.